Sachkundige für Feuerlöscherwartung

Sachkundige für Feuerlöscherwartung
Die Wartungsnorm DIN 14406-4 beschreibt nicht nur die Wartungsschritte sondern – und das ist in DIN Normen etwas sehr Seltenes- legt auch die Anforderungen an das Wartungspersonal fest:

Die Person, die berechtigt ist Feuerlöscher instand zu halten, nennt man Sachkundiger. Der Sachkundige benötigt nach nach Ziff. 4.1 der Norm eine mindestens 3-monatige betriebliche Ausbildung und muss anschließend einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang nachweisen. Dann erhält er von seinem Arbeitgeber die sogenannte Sachkundigen- Legitimation (Ziff.4.2 der Sachkundigen- DIN 14406-4). Gemäß DIN 14 406 Teil 4 müssen tragbare Feuerlöscher spätestens alle 24 Monate durch ausgebildete Sachkundige instand gehalten werden. Dabei sind vom Sachkundigen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller zu beachten.

Die ausgebildeten Monteure von Raue Metall haben die Sachkunde nach DIN 14 406 Teil 4.

Die wiederkehrende Prüfung wird in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) geregelt.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die Prüfung gemäß § 15 BetrSichV. befähigte Personen: Die Löschmittelbehälter und deren druckhaltenden Ausrüstungsteile unterliegen im Bezug auf die Herstellung, der Klassifizierung und des Inverkehrbringens der 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). Gemäss § 15 BetrSichV. müssen Löschmittel- und Treibgasbehälter von Feuerlöschgeräten alle 5 Jahre einer Innenprüfung und alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Dabei ist von der Behälterprägung auszugehen.
RAUE GmbH
Metallbau und Brandschutz

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